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Der Trägerverein hat sich zum Ziel gesetzt, dafür zu arbeiten, dass der Zweck des Instituts der Verfahrensbeistandschaft, der Schutz von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren erreicht wird. Der Verein hat deshalb nach der Gründung im Dezember 1999 eine Koordinierungsstelle für Verfahrensbeistandschaften konzipiert mit den nachfolgend aufgeführten Aufgaben: