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Mit dem Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 01.07.1998 wurde die Rechtsfigur der Verfahrenspflegschaft für Minderjährige gem. § 50 FGG in das familienrechtliche  Verfahren eingeführt. Als Reaktion darauf wurde Ende 1999 der Verein - Anwalt des Kindes München e.V.gegründet mit dem Ziel, dem Rechtsinstitut einer eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger in familienrechtlichen Verfahren zum Erfolg zu verhelfen.

Der Verein ist interdisziplinär besetzt (juristische und psychosoziale Berufe) und als gemeinnützig anerkannt. Er hat 12 Mitglieder, die Ihr Wissen, ihre Erfahrung und Zeit seither ehrenamtlich zur Unterstützung der Verfahrensbeistandschaft/Umgangspflegschaft zur Verfügung stellen.

Zur konkreten Umsetzung der satzungsmäßigen Ziele wurde im Mai 2000 die Koordinierungsstelle für Verfahrenspflegschaften eingerichtet und mit einer Leitungsstelle  und einer Verwaltungsstelle besetzt.