Wir suchen neue Umgangsbegleitungen!
Viele Familien benötigen nach Trennung und Scheidung professionelle Unterstützung, damit das Kind gute und tragfähige Bindung zu beiden Eltern aufrechterhalten kann. Der begleitete Umgang ist eine Jugendhilfemaßnahme gemäß § 18,3 SGB VIII, die beim zuständigen Jugendamt beantragt werden kann. Die Koordinierungsstelle vermittelt Umgangsbegleitungen, die auf freiberuflicher Basis begleiteten Umgang durchführen möchten.
Wir bieten eine 4-tägige Fortbildung zur qualifizierten Umgangsbegleitung für psychosoziale Berufsgruppen und Jurist*innen mit Schwerpunkt Familienrecht an. Informieren Sie sich hier über die Inhalte und wie Sie sich anmelden können.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen.