1. Ausgangsqualifikation
- Abgeschlossene, pädagogische, psychologische, sozialpädagogische, juristische oder vergleichbare Ausbildung
- einschlägige mehrjährige Berufserfahrung
2. Fachkenntnisse durch die Ausgangsprofession oder Weiterbildung
Recht
- Materielles Familienrecht
- Prozessrecht/ZPO/FGG
- Jugendhilferecht
- Strafrecht u. Strafprozessrecht, sofern Opfer/Zeugenbegleitung
- Unterbringungsrecht, sofern Verfahrenspflege gem. § 70 b FGG
- Sozialdatenschutz
Psychosozialer Bereich
- Entwicklungspsychologische Grundlagen wie Bindungstheorie, kindliches Erleben und Konfliktverarbeitung, Störungsbilder
- Gesprächsführung
- Kenntnisse/Erfahrung in Krisenintervention
Aufgabenspezifischer Bereich
- Rolle und Aufgabe des Verfahrensbeistandes
- Methodik der Verfahrensbeistandschaft
3. Persönliche Eignung
- Einfühlungsvermögen
- Kooperationsbereitschaft
- Belastbarkeit
- Konfliktfähigkeit
- professionelle Distanz
- Fähigkeit zur Selbstreflektion
- Bereitschaft, Supervision und Fortbildung in Anspruch zu nehmen
- Flexibilität (auch zeitlich und räumlich)
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
4. Kooperation mit der Koordinierungsstelle
4.1 Inanspruchnahme von:
- regelmäßigem kollegialem Informations- und Erfahrungsaustausch
- Beratung in Zweifelsfällen
- Information über fachliche Entwicklungen (z.B. Literatur und aktuelle Veröffentlichungen zum Thema)
- Supervision
- Fortbildung
4.2 Mitarbeit bei:
- Qualitätskontrolle
- Evaluation